Über mich

Heiko ScholzeMein Name ist Heiko Scholze und seit 1995 bin ich bereits in der Versicherungsbranche tätig. Zunächst als Mehrfachagent und seit 2003 als Ver­sicherungs­makler.

Ich nehme mir viel Zeit, die genaue Situation meiner Kunden zu erfassen und auch die Hintergründe zu erläutern. So kann ich ein genau auf den individuellen Bedarf abgestimmtes Angebot unterbreiten. Natürlich ist es mir auch wichtig, günstige Alternativen aufzuzeigen und über eventuell damit verbundene Nachteile aufzuklären.

Kontaktieren Sie mich! Gerne erstelle ich Ihnen ein individuelles Angebot.


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Der Ver­sicherungs­makler - Unterschiede zum Versicherungsvertreter und Mehrfachagenten

Der Versicherungsvertreter – im Auftrag einer Gesellschaft unterwegs

In der Regel sind die Vertreter einer Versicherungsgesellschaft selbstständig, in einigen Fällen arbeiten sie auch im Angestelltenverhältnis, aber ihre rechtliche Position ist klar: Sie müssen die Interessen ihrer Gesellschaft vertreten und dürfen nur deren Produkte oder die des jeweiligen Verbundes vermitteln. Der Vertreter muss dem Kunden also das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten Vertrag zu finden.

Der Mehrfachagent – vertritt mehrere Gesellschaften, haftet nicht selbst

Er wird gern mit einem Makler verwechselt, nimmt aber bei Weitem nicht dieselbe Position ein: Der Mehrfachagent agiert im Prinzip als Vertreter für mehrere Versicherungsgesellschaften. Im Gegensatz zum Ver­sicherungs­makler vertritt auch der Mehrfachagent zuerst die Interessen der jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.

Der Ver­sicherungs­makler – Sachwalter des Kunden

Im Gegensatz zu den beiden anderen Vermittlertypen ist die rechtliche Position eines Ver­sicherungs­maklers eindeutig geklärt: Er steht definitiv auf der Seite seines Kunden, arbeitet vollkommen unabhängig von den Versicherungsgesellschaften und muss für seine Fehler auch eigenständig die Haftung übernehmen.

Entsprechend der Vermittlerrichtlinie hat der Makler anspruchsvolle Aufgaben zu erfüllen, was angesichts der enormen Menge an Versicherungsgesellschaften und Tarifen nicht leicht ist. Dazu erhält er zum einen eine Vollmacht vom Kunden, um gegenüber den Versicherungsgesellschaften auch wirklich deren Interessen vertreten zu dürfen. Zum anderen regelt er das Vertragsverhältnis mit einem Maklervertrag, in dem seine Kunden ihn mit der Betreuung in verschiedenen Versicherungssparten beauftragen.