Bausparen

Bausparen

Bausparen ermöglicht die langfristige Finanzierung von Wohneigentum bzw. dessen Sanierung und Ausbau. Ein Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen und unterteilt sich dabei in die Anspar- und Darlehensphase. Das Prinzip ist einfach. Die Sparbeiträge aller Bausparer fließen in einen gemeinsamen Topf der jeweiligen Bausparkasse, der von ihr verwaltet wird. Dafür erhält der Bausparer eine Guthabenverzinsung, die jedoch meist niedriger ausfällt als bei anderen Sparformen (z.B. Tages- oder Festgeld). Erreicht der Bausparer mit seinen Beiträgen ein bestimmtes Guthaben (in der Regel 40 bis 50 Prozent der vereinbarten Darlehenssumme) und erfüllt die Mindestansparzeit (in der Regel 7 bis 10 Jahre), wird sein Vertrag „zuteilungsreif“. Das bedeutet, der Kredit kann in Anspruch genommen werden, das angesparte Guthaben dient dann als Eigenkapital. Die Voraussetzungen für die Zuteilungsreife variieren zwischen den Bausparkassen.

Es beginnt die Darlehensphase zu dem Zinssatz, der bereits bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegt wurde. Das schafft Planungssicherheit bezüglich der Finanzierungskonditionen. Steigt das Zinsniveau während der Ansparphase, so ist der Bausparer davon nicht betroffen. Er profitiert vom vereinbarten Zinsniveau in seinem Vertrag. Gleiches gilt aber auch, wenn die Zinsen weiter fallen. Er ist dann ebenfalls an die vertraglich vereinbarten Zinssätze gebunden, die im Vergleich zum aktuellen Marktniveau dann höher sind.
Der Kredit aus einem Bausparvertrag muss für sogenannte wohnwirtschaftliche Zwecke (Haus-/ Wohnungskauf, Hausbau, Modernisierung, Ausbau etc.) verwendet werden. Wird der Kredit doch nicht in Anspruch genommen, ist das angesparte Guthaben (nach 7 Jahren) frei verwendbar.

Infografik: Die Phasen des Bausparens

Staatliche Förderungen
Der Staat fördert Bausparen, beispielsweise über die Wohnungsbauprämie. Voraussetzung: Es wird regelmäßig in den Bausparvertrag eingezahlt und das zu versteuernde Einkommen beträgt Stand 2021 maximal 35.000 Euro (70.000 Euro bei Verheirateten). Gefördert werden seit 2021 pro Jahr maximal 700 Euro (1.400 € bei Verheirateten). Bausparen kann auch für vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitgeber genutzt werden (Arbeitnehmersparzulage). Auch eine Riester-Förderung ist möglich.


Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage - kurz und knapp

Die Wohnungsbauprämie (WoP)

  • Bereits im Alter von 16 Jahren können Sie die WoP erhalten.
  • Die Prämie beträgt ab 2021 pro Jahr 10 Prozent (bisher 8,8 Prozent) für Ihre Einzahlungen, für Ledige bis 700,00 Euro (bisher 512,00 Euro) und bei Verheirateten bis 1.400,00 Euro (bisher 1.024,00 Euro).
  • Voraussetzung dafür ist, dass Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen 35.000 Euro bei Ledigen (bisher 25.600 Euro), und 70.000 Euro bei Verheirateten (bisher 51.200 Euro), nicht übersteigt.
  • Weitere Bedingung ist die Einzahlung von mindestens 50 Euro im Jahr.
  • Die Auszahlung der angesammelten Prämienbeiträge erfolgt als Einmalzahlung nach Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist oder bei wohnwirtschaftlicher Nutzung.
 

Die Arbeitnehmer-Sparzulage

  • Für die auch durch Ihren Arbeitgeber auf Ihr Bausparkonto eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen, erhalten Sie 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage vom Staat. Wird also der maximal geförderte Betrag von 470,00 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer auf Ihren Bausparvertrag eingezahlt, so legt der Staat nochmal 43,00 Euro dazu.
  • Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen 40.000 Euro bei Ledigen, und 80.000 Euro bei Verheirateten, nicht übersteigt.
  • Die Arbeitnehmersparzulage wird vom Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf der Bindungsfrist von 7 Jahren auf den Bausparvertrag ausgezahlt. Eine Auszahlung vor Ablauf ist möglich, wenn das Bausparguthaben für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird.

 


Überblick


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