Warum ist eine Patientenverfügung sinnvoll?

Eine Patientenverfügung ist keine Frage des Alters: Jeder Mensch kann (z. B. durch Unfall oder Erkrankung) in eine Situationen geraten, in der er nicht in der Lage ist, seine Behandlungswünsche zu äußern.
Nicht alle lebenserhaltenden Maßnahmen sind für jeden Menschen immer sinnvoll. Welche medizinischen Maßnahmen Sie wün­schen, legt die Patientenverfügung fest.

Viele Patientenverfügungen versagen jedoch, weil sie medizinisch unpräzise formuliert sind. Deshalb ist es wichtig, dass Ihre Patientenverfügung von Ärzten entwickelt und von Anwälten überprüft wurde.
Solch eine Patientenverfügung können Sie hier erstellen. Dabei handelt es sich nicht um ein Standardformular mit Textbausteinen oder Freistellen zum Selbstausfüllen, sondern durch ein speziell entwickeltes Interview werden Ihre Behandlungswünsche in eine medizinisch präzise Patientenverfügung übersetzt. Zusätzlich erhalten Sie die Möglichkeit, beliebig viele Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmachten zu erstellen (bitte ca. 1 - 2 Stunden Zeit einplanen).
Ihre Patientenverfügung ersetzt außerdem den Organspendeausweis.


Sie haben eine korrekte und aktuelle Patientenverfügung?

Sie sind sicher, dass Ihre Patientenverfügung medizinisch präzise, rechtlich überprüft und auch auf dem aktuellen Stand (fachärztlich überwacht) ist? Gut. Wenn nicht, dann können Sie hier eine solche erstellen.

Wenn Sie nur noch für jemandem eine Vorsorgevollmacht erstellen möchten, steht Ihnen unter diesem Beitrag ein Musterformular zur Verfügung.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist ein Rechtsdokument. Sie richtet sich an jedermann (nicht nur an Ärzte) und benennt Per­sonen, die bevollmächtigt sind, für den Vollmachtgeber bestimmte Handlungen durchzuführen, beispielsweise Behördengänge.
Der Bevollmächtigte kann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen bedarf. Eine Vorsorgevollmacht ist also grundsätzlich etwas sehr umfassendes und geht meist weit über Gesundheitsfragen hinaus.

Wo ist der Unterschied zur Betreuungsverfügung (wird mit der Patientenverfügung erstellt)?
Ein durch eine Betreuungsverfügung benannter Betreuer wird durch das Gericht lediglich dann bestellt, wenn es zum Schutz des Patienten erforderlich ist. Ein Inhaber einer Vorsorgevollmacht kann hingegen bereits dann wirksam handeln, wenn ihm die Vorsorgevollmacht ausgestellt wurde (also ohne richterliche Kontrolle).

Im schlimmsten Fall handelt ein Bevollmächtigte/r im eigenen Interesse und nicht in dem des Patienten bzw. Vollmachtgebers. Es bedarf also eines sehr großen Vertrauensverhältnisses bei Ausstellung einer Vorsorgevollmacht!