Für solche Schäden haftet der Halter unter Umständen auch dann, wenn ihn persönlich kein Verschulden trifft. Deshalb gehört Haftpflichtschutz bei Drohnen zur Grundausstattung vor dem ersten Start.
Für viele private Hobbypiloten kann ein aktueller Privathaftpflichttarif ausreichen. Vor dem Start lohnt jedoch ein genauer Blick auf einige Details, insbesondere bei älteren Verträgen:
Eine separate Drohnenhaftpflicht kommt ins Spiel, wenn der bestehende Privathaftpflichttarif das Fluggerät gar nicht oder nur eingeschränkt absichert. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn das zulässige Gewicht überschritten wird oder die Nutzung nicht mehr unter den privaten Freizeitbereich fällt.
Auch bei mehreren Drohnen, besonderen Flugvorhaben oder einer gewerblichen Nutzung kann ein spezieller Vertrag sinnvoll oder erforderlich werden. Entscheidend ist deshalb weniger eine einzelne Gewichtsgrenze als die Frage, wie, womit und wofür geflogen wird.
Braucht auch eine Mini-Drohne unter 250 Gramm Versicherungsschutz?
Ja. Die Versicherungspflicht hängt nicht an der 250-Gramm-Grenze. Auch kleine Drohnen benötigen Haftpflichtschutz.
Muss jede Drohne registriert werden?
Nein. Registriert wird in vielen Fällen der Betreiber. Das ist grundsätzlich erforderlich, wenn die Drohne mindestens 250 Gramm wiegt oder mit Kamera beziehungsweise einem anderen Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet ist. Für bestimmte Spielzeugdrohnen gelten Ausnahmen.
Braucht man ab 250 Gramm einen Drohnenführerschein?
Für viele Drohnen ab 250 Gramm ist in der offenen Kategorie mindestens der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich. Je nach Drohnenklasse und geplantem Einsatz können zusätzliche Qualifikationen gelten.
Wie hoch darf eine Drohne fliegen?
In der offenen Betriebskategorie gilt grundsätzlich eine maximale Flughöhe von 120 Metern über dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche. Zusätzlich können örtliche Flugbeschränkungen gelten.

Heiko Scholze
Finanzbüro Scholze
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