Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten, wenn Sie nach einem Verkehrsunfall Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche geltend machen möchten. Dies gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Fahrradfahrer, Fußgänger und Fahrgäste.